Gültigkeit der Busausweise | Landratsamt-INFO | 06/2026
Informationen zur Gültigkeit der Busausweise (Chipkarten) über die Sommerferien bzw. den Schuljahreswechsel 2026
Für alle Schülerinnen und Schüler, die bis zum Ende des Schuljahres 2025/26 an Ihrer Schule angemeldet sind, bleibt der bestehende Anspruch auf Schülerbeförderung sowie die Gültigkeit des Busausweises bis zum 31.07.2026 bestehen.
Ab dem 01.08.2026 gilt der Busausweis mit den Daten und dem Beförderungsanspruch des Schuljahres 2026/27, sofern dieser in der Schule fristgemäß beantragt wurde.
Das bedeutet:
- Bei einem Schulwechsel wird der Anspruch auf Schülerbeförderung neu geprüft und entsprechend auf der Chipkarte hinterlegt.
- Besteht nach dem Schulwechsel kein Anspruch mehr auf Schülerbeförderung, wird der Busausweis gesperrt.
- Erfolgt weder ein Schulwechsel noch ein Wohnortwechsel, bleibt der Busausweis unverändert gültig und kann auch während der Sommerferien sowie im Schuljahr 2026/27 weiter genutzt werden.
K. Senftleben
SB Schülerbeförderung
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